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LG Bonn, 28.12.2018 - 9 O 241/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.12.2018 - 9 O 241/18
- OLG Köln, 18.03.2019 - 15 U 25/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16
Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen
Auszug aus LG Bonn, 28.12.2018 - 9 O 241/18
Bei der Bewertung, ob eine rechtswidrige Beeinträchtigung vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung bei Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Einwilligung des betroffenen Unternehmens auch im Rahmen von §§ 22, 23 KUG abzuwägen, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht des in Anspruch genommenen auf Meinungs- und Pressefreiheit das Interesse des betroffenen Unternehmens am Schutz seines sozialen Geltungsanspruchs als Wirtschaftsunternehmen und seiner unternehmensbezogenen Interessen überwiegen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 10.04.2018, VI ZR 396/16, m.w.N.).
- OLG Köln, 18.03.2019 - 15 U 25/19 Die Verfügungskläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 28.12.2018 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 241/18 - durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.